Was kostet das?
Aussergerichtlich dürfen Anwälte ihr Honorar frei mit dem Mandanten vereinbaren.
Wir orientieren uns dabei immer am Aufwand und Wert Ihres Falles und machen Ihnen ein individuelles und faires Angebot.
Gerichtliche Tätigkeiten müssen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet werden. Ausschlaggebend ist dabei immer der sogenannte Streitwert.
Beispiel:
Sie hatten einen Verkehrsunfall und haben einen Schaden in Höhe von 5.000,00 €, den Sie gegen
den Unfallgegner geltend machen wollen.
Alle Rechtsanwaltsgebühren werden dann auf Grundlage dieses Betrags berechnet.
Selbstverständlich informieren wir Sie immer vorab über die Kosten unserer Leistungen.
Sie können dann entscheiden ob Sie unsere Tätigkeit in Anspruch nehmen wollen oder nicht.
Bei geringem Einkommen oder Arbeitslosigkeit können Sie einen Beratungshilfeschein
beim Amtsgericht beantragen, den wir gerne akzeptieren. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie gerne von uns.